Informationen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Betreuungs- und Entlastungsdiensten. Wir möchten Ihnen helfen, alle Aspekte unserer Leistungen zu verstehen und Ihnen die Entscheidung für BEN Betreuung & Entlastung zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden und Interessenten zusammengestellt, um Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Dienstleistungen, Kosten, Qualitätssicherung und mehr zu bieten. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Finanzierung & Kosten

Wer trägt die Kosten für Ihre Dienstleistungen?

Ihre Pflegekasse trägt die Kosten im Rahmen der Ihnen zustehenden Budgets. BEN ist ein staatlich anerkannter Betreuungs- und Entlastungsdienst nach § 45a SGB XI durch die ADD Rheinland-Pfalz. Das bedeutet für Sie: Wir können die erbrachten Leistungen direkt und unkompliziert mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie müssen nicht in Vorkasse treten, solange die Kosten durch das verfügbare Budget der zustehenden Leistungen der Pflegekassen gedeckt ist.

Wir unterstützen Sie umfassend dabei, Ihre Budgets maximal auszuschöpfen.

Sollte der individuelle Bedarf unserer Klienten die verfügbaren Kassenbudgets  einmal übersteigen, bieten wir selbstverständlich die Möglichkeit der privaten Abrechnung an. Diese zusätzlichen Leistungen orientieren sich immer exakt am gewünschten, individuellen Umfang und werden mit Ihnen im Vorfeld transparent vereinbart.

Welche Budgets (Pflegegrade) kann ich dafür nutzen?

Der große Vorteil ist, dass unsere Dienste nicht auf hohe Pflegegrade beschränkt sind. Wir unterstützen Sie aktiv dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen:

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Dies ist die unkomplizierteste Finanzierungsquelle: Jedem Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 steht dieser Betrag unabhängig von den anderen Leistungen zu. Die Höhe beträgt 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und ideal für die Finanzierung der Einzelbetreuung und hauswirtschaftlichen Entlastung durch BEN.

Ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 können Sie einen Teil der Pflegesachleistung (das Budget für den ambulanten Pflegedienst) umwandeln. Bis zu 40 Prozent dieses Sachleistungsbudgets können für die Inanspruchnahme unserer Betreuungs- und Entlastungsdienste genutzt werden. Dieser Anspruch ist besonders wertvoll, um die Leistungsdichte zu erhöhen oder wenn der monatliche Entlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist.

Verhinderungspflege – b.B. aufgestockt durch Kurzzeitpflege

Wenn Ihre Hauptpflegeperson verhindert ist, steht ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 das jährliche Budget der Verhinderungspflege von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Sie können den kompletten Betrag der Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro jährlich), sofern dieser nicht für eine stationäre Kurzzeitpflege genutzt wurde, vollständig in das Budget der Verhinderungspflege übertragen.

Dies bedeutet: Das kombinierte Budget für die Betreuung und Entlastung kann dadurch auf bis zu 3.386 Euro pro Jahr ansteigen. Diese Mittel können für die Stunden der Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft durch BEN verwendet werden.

Privatzahlung

Sollte Ihr individueller Bedarf die verfügbaren Kassenbudgets übersteigen, bieten wir selbstverständlich die Möglichkeit der privaten Abrechnung an. Diese Zusatzleistungen orientieren sich immer am gewünschten, individuellen Umfang und werden mit Ihnen im Vorfeld transparent vereinbart.

Unser Service für Sie: Wir garantieren Ihnen als staatlich anerkannter Dienstleister eine lückenlose Beratung zu diesen Budgets und übernehmen die direkte und vollständige Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Fallen für mich Zuzahlungen an?

Grundsätzlich nicht, solange Ihre Pflegebudgets die Kosten decken.

Als staatlich anerkannter Betreuungs- und Entlastungsdienst nach § 45a SGB XI rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Das bedeutet für Sie:

  • Keine Vorleistung: Sie müssen in der Regel nicht in Vorkasse treten.

  • Volle Kostendeckung: Solange die Kosten für die vereinbarten Stunden den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag (131 € monatlich) oder die Budgets aus Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege nicht überschreiten, fallen für Sie keine Zuzahlungen an.

Transparenz bei zusätzlichem Bedarf:

Sollten Sie in Absprache mit uns Leistungen wünschen, die über die verfügbaren Budgets der Pflegekasse hinausgehen, wird diese private Abrechnung mit Ihnen stets im Voraus transparent besprochen und schriftlich vereinbart.

Die Entscheidung über einen Leistungsumfang, der eine Zuzahlung erfordert, liegt jederzeit bei Ihnen.

Unser Versprechen: Wir beraten Sie proaktiv und kompetent, um Ihre zustehenden Budgets optimal auszuschöpfen und Zuzahlungen zu vermeiden.

Ich habe Pflegegrad 0. Steht mir auch Unterstützung zu?

Ja, absolut! Auch wenn Sie offiziell den Pflegegrad 0 (also noch keine Pflegestufe) haben, können Sie die Unterstützung von BEN – Betreuung & Entlastung in Anspruch nehmen und diese finanzieren.

Der entscheidende Vorteil: Beratung vor der Anerkennung

Unser Service richtet sich nicht nur an bereits anerkannte Pflegebedürftige. Wir sind Ihr Ansprechpartner in folgenden Situationen:

  1. Bei Feststellung eines erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung: Obwohl Sie noch keinen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nutzen, wenn die Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei Ihnen einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung oder Betreuung festgestellt haben.

  2. Im Antragsverfahren: Wir können Sie bereits während des laufenden Antrags auf einen Pflegegrad entlasten. Die frühzeitige Nutzung unserer Dienste kann Ihnen dabei helfen, die Zeit bis zur Entscheidung der Pflegekasse zu überbrücken und Ihre Situation zu stabilisieren.

  3. Präventive Entlastung: Viele unserer Kunden, insbesondere pflegende Angehörige, nutzen unsere Dienste, um einer Überlastung oder einem drohenden Pflegegrad präventiv entgegenzuwirken. Wir entlasten, bevor die Situation kritisch wird.

Der erste Schritt ist immer ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Wir klären Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen bei Bedarf, den Antrag auf Feststellung des Entlastungsbetrags oder eines Pflegegrades zu stellen, sodass Sie schnellstmöglich die Ihnen zustehende Unterstützung erhalten.

Helfen Sie mir bei der Abrechnung mit der Pflegekasse?

Ja, selbstverständlich! Die Übernahme der kompletten Abrechnungsbürokratie ist ein zentraler Bestandteil unseres Serviceversprechens und gehört zu unserer staatlich anerkannten Dienstleistung.

Wir wissen, dass die Pflegebürokratie für viele Angehörige eine zusätzliche, massive Belastung darstellt. Mit BEN – Betreuung & Entlastung können Sie sich darauf verlassen, dass wir den gesamten administrativen Aufwand für Sie übernehmen.

  1. Direkte Abrechnung mit der Kasse: Als staatlich anerkannter Dienstleister (gemäß § 45a SGB XI) rechnen wir die erbrachten Leistungen direkt und fristgerecht mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab. Sie müssen keine Vorleistungen erbringen oder sich mit den Formularen auseinandersetzen.

  2. Budget-Optimierung: Wir beraten Sie proaktiv, wie Sie Ihre verfügbaren Budgets – insbesondere den Entlastungsbetrag (131 €), den Umwandlungsanspruch und die Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege – optimal kombinieren und ausschöpfen.

  3. Transparente Dokumentation: Wir führen eine sorgfältige und nachvollziehbare Dokumentation aller erbrachten Leistungen, die als Basis für die Abrechnung dient und Ihnen jederzeit transparent zur Verfügung steht.

Kurz gesagt: Sie erhalten die Entlastung, wir regeln die Bezahlung.

Qualität & Vertrauen

Sind Sie ein zugelassener Pflegedienst?

Wir sind kein klassischer ambulanter Pflegedienst, sondern ein staatlich anerkannter Betreuungs- und Entlastungsdienst gemäß § 45a SGB XI. Unser Fokus liegt ausschließlich auf der individuellen Alltagsbegleitung, sozialen Teilhabe und hauswirtschaftlichen Entlastung zur Förderung der Selbstständigkeit. Wir ergänzen die medizinische und körperbezogene Pflege optimal und arbeiten eng mit Pflegediensten zusammen.

Wie gewährleisten Sie die Qualität der Betreuung?

Unsere Qualität ist durch die staatliche Anerkennung nach § 45a SGB XI durch die ADD Rheinland-Pfalz garantiert. Wir sichern die Qualität durch den Einsatz qualifizierten Fachpersonals, transparente Dokumentation der Leistungen und eine konsequente Ausrichtung an den individuellen Bedürfnissen der Klienten. Der beste Beweis ist unser Wachstum, das auf positiver Mund-zu-Mund-Propaganda zufriedener Kunden basiert.

Sind Ihre Mitarbeiter qualifiziert?

Ja, unsere Mitarbeiter sind qualifiziert. Die Betreuungsperson ist eine qualifizierte Fachkraft, die alle Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und die Zusatzqualifikation nach § 53c SGB XI besitzt. Dies ist eine Voraussetzung für die staatliche Anerkennung und stellt sicher, dass unsere Betreuung auf hohem fachlichem Niveau erfolgt.

In welchem Gebiet bieten Sie Ihre Dienste an?

Wir sind Ihr regionaler und zuverlässiger Partner und konzentrieren uns aktuell ausschließlich auf den Kreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Diese regionale Fokussierung garantiert Ihnen eine hohe Erreichbarkeit, kurze Wege und einen verlässlichen, konstanten Service in Ihrer Nähe.

Welche Vorteile bietet mir die staatliche Anerkennung nach § 45a SGB XI?

Die staatliche Anerkennung bietet Ihnen maximale Sicherheit und finanzielle Entlastung: Sie garantiert, dass BEN alle gesetzlichen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit erfüllt, und sie ist die Voraussetzung für die direkte Abrechnung unserer Leistungen mit allen Pflegekassen. Dadurch müssen Sie nicht in Vorkasse treten und können Ihre zustehenden Budgets (Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch) optimal nutzen.

Leistungen & Organisation

Was genau fällt unter Alltagsbegleitung?

Unter Alltagsbegleitung fällt die individuelle Unterstützung und Begleitung zur Förderung der Selbstständigkeit und sozialen Teilhabe unserer Klienten. Dies umfasst gemeinsame Spaziergänge und Bewegung, Begleitung bei Arztterminen, Behördengängen und Einkäufen, die gemeinsame Gestaltung von Freizeitaktivitäten (z.B. Besuche im Café, Veranstaltungen) sowie entlastende und aktivierende Gespräche zur Erhaltung der kognitiven Fähigkeiten.

Ich benötige Hilfe im Haushalt. Gehört das auch zu Ihrem Angebot?

Ja, hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind der zweite Schwerpunkt unseres Leistungsangebots. Wir übernehmen alle notwendigen Aufgaben, um Ihren Haushalt zu führen: Dazu zählen die Reinigung der Wohnräume, die Wäschepflege (Waschen, Bügeln), die Zubereitung von Mahlzeiten unter Berücksichtigung von Diätplänen sowie das Erledigen von Einkäufen für den täglichen Bedarf.

Was passiert, wenn meine Betreuungsperson krank wird?

Wir garantieren Verlässlichkeit und Kontinuität. Unser Ziel ist es, Ihnen eine konstante und vertraute Betreuungsperson zur Seite zu stellen. Im Falle der kurzfristigen Verhinderung sorgen wir umgehend für eine qualifizierte Ersatzlösung aus unserem internen Netzwerk oder gewährleisten eine schnelle Verschiebung der Termine. Ihre planbare Entlastung ist jederzeit gesichert.

Wie starte ich die Zusammenarbeit mit BEN?

Der einfachste Weg ist die Vereinbarung eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgesprächs mit uns. Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf, klären alle Fragen zur Finanzierung und Kostenübernahme durch die Pflegekasse und erstellen anschließend einen auf Sie zugeschnittenen Betreuungsplan. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bieten Sie auch am Wochenende oder abends Betreuung an?

Ja. Als individueller Entlastungsdienst richten wir uns nach den Wünschen und dem Rhythmus unserer Klienten. Betreuungstermine sind nach Absprache und individuellem Bedarf auch an Wochenenden und in den Abendstunden möglich, um Ihre Flexibilität und Entlastung zu maximieren.

Vertrauen und Sicherheit im eigenen Zuhause

Unsicherheit: Wer kommt in unsere privaten Räume?

BEN ist ein staatlich anerkannter Dienstleister nach § 45a SGB XI. Diese Anerkennung garantiert Ihnen die Einhaltung höchster Standards. Die persönliche Integrität ist durch die Vorlage eines Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde sichergestellt.

Qualifizierte Fachkompetenz:

Unsere Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Fachkraft, die alle Anforderungen der Zusatzqualifikation nach § 53c SGB XI erfüllt. Sie erhalten somit fachkundige und empathische Unterstützung.

Verlässlichkeit durch Erfahrung:

Unser Wachstum basiert auf der ausdrücklichen Mund-zu-Mund-Propaganda sehr zufriedener Klienten im Landkreis Kusel. Diese belegte Zuverlässigkeit ist unser stärkster Vertrauensbeweis. Bevor die Betreuung startet, findet zudem immer ein unverbindliches Kennenlerngespräch statt.

Ist diese Person vertrauenswürdig und zuverlässig?

Wir gewährleisten höchste Sicherheit durch die staatliche Anerkennung als Dienstleister nach § 45a SGB XI. Die persönliche Integrität der Betreuungsperson ist durch die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde überprüft und sichergestellt.

Wir liefern bewährte Qualität: Unsere Betreuung erfolgt durch eine qualifizierte Fachkraft mit der Zusatzqualifikation    nach § 53c SGB XI. Unsere Zuverlässigkeit wird im Kreis Kusel durch unsere Historie der Mund-zu-Mund-Propaganda untermauert. Zudem bieten wir immer ein unverbindliches Kennenlerngespräch an, damit Sie vorab Vertrauen aufbauen können.

Kontinuität und Individualisierung des Service

Wechselt die Betreuungsperson ständig?

Nein, Kontinuität ist unser Prinzip. Wir legen größten Wert darauf, dass Sie und Ihr Angehöriger eine feste, vertraute Bezugsperson haben. Ein ständiger Personalwechsel wird bewusst vermieden, da der Aufbau einer stabilen und vertrauensvollen Beziehung im Mittelpunkt unserer Arbeit steht. Ihre Entlastung basiert auf Verlässlichkeit und Vertrautheit.

Wird mein Angehöriger mit seinen speziellen Bedürfnissen wirklich gesehen oder nur nach einem Standardplan betreut?

Ihr Angehöriger steht absolut im Fokus. Wir arbeiten nicht nach starren, standardisierten Mustern, sondern erstellen einen individuellen Betreuungsplan, der sich konsequent an der Biografie, den Hobbys und den spezifischen Wünschen des Klienten orientiert. Es geht uns darum, die Selbstbestimmung zu fördern und die Lebensfreude zu steigern – nicht um die reine Verrichtung von Aufgaben.

 

 

Einzelbetreuung nach Maß: Qualifizierte Unterstützung für Ihre Lebensqualität.

Kontinuität und Individualisierung des Service

Gezielte Förderung der Selbstbestimmung:

Der wichtigste Wert ist die Möglichkeit, so lange wie möglich selbstständig und aktiv im eigenen Zuhause zu leben. BEN "beaufsichtigt" nicht nur, sondern fördert aktiv die Mobilität und verhindert soziale Isolation durch gemeinsame Aktivitäten (Spaziergänge, Hobbys, kulturelle Teilhabe).

Individuelle, beziehungsorientierte Betreuung:

Unser Service ist auf die Biografie, die Wünsche und die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Der Wert liegt in der konstanten, vertrauensvollen Beziehung zu einer festen Betreuungsperson, die den Klienten als ganzen Menschen sieht und nicht nur als Leistungsempfänger.

Sicherheit und Teilhabe:

Die Begleitung zu wichtigen Terminen (Arzt, Therapie, Behörden) gibt unseren Kunden die Sicherheit, am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ohne überfordert zu sein oder Angst vor Stürzen haben zu müssen.

 

Planbarer Freiraum für sich selbst:

Der größte Vorteil ist der Gewinn von Zeit und die Reduzierung von Überlastung. Der Wert liegt in der Möglichkeit, das eigene Leben wieder zu führen – für Arzttermine, Erholung oder Zeit mit der Kernfamilie –, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben.

Sicherung der eigenen Gesundheit:

Die Entlastung durch BEN dient der Prävention von Burnout und Überlastung bei den pflegenden Angehörigen. Der Wert ist die nachhaltige Sicherung der familiären Pflegesituation, da nur gesunde Angehörige langfristig pflegen können.

Qualität ohne Sorge:

Die Gewissheit, dass der Angehörige von einer staatlich anerkannten und qualifizierten Fachkraft betreut wird, beseitigt die ständige Sorge um die Qualität der Versorgung.

 

Direkte, lückenlose Kostenübernahme:

Die Information, dass wir die komplette Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernimmt und Kunden nicht in Vorkasse treten müssen, nimmt die finanzielle Hauptangst.

Budget-Optimierung durch Fachwissen:

Der Wert liegt in unserem Wissen über die Kombination von Budgets. Die Möglichkeit, das Budget durch Umwandlungsanspruch und die Nutzung der Kurzzeitpflege-Mittel (bis zu 3.386 €/Jahr) zu maximieren, zeigt, dass BEN ein finanziell smarter Partner ist, der den Kunden mehr Leistung für das zustehende Geld ermöglicht.

Nachgewiesene Zuverlässigkeit:

Unsere Historie des Wachstums durch Mund-zu-Mund-Propaganda dient als unschlagbarer Beweis dafür, dass der Service nicht nur beworben, sondern in der Praxis von den Kunden als wertvoll empfunden wird.

 

 

 

Der BEN-Unterschied

(Ihre Unique Selling Propositions)

Staatlich garantierte Qualität:

Wir besitzen die Anerkennung nach § 45a SGB XI (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz). Dies ist Ihre Versicherung für höchste Seriosität und Verlässlichkeit.

Finanzielle Optimierung:

Wir sind Experten in der maximalen Nutzung aller zustehenden Budgets. Durch die geschickte Anwendung des Umwandlungsanspruchs kann die Leistungsdichte für Sie oft erhöht werden, ohne dass Mehrkosten entstehen.

Qualität durch Wachstum:

Unser Unternehmen ist aus der begeisterten Mund-zu-Mund-Propaganda zufriedener Kunden entstanden. Dies beweist, dass unsere Betreuungsphilosophie von Anfang an auf individueller Qualität und nicht auf Massenabfertigung beruhte.

Regionale Verankerung:

Als Dienstleister im Landkreis Kusel kennen wir die regionalen Gegebenheiten und garantieren eine hohe Erreichbarkeit und schnelle Hilfe, die große, überregionale Anbieter oft nicht leisten können.

Mehr Klarheit für Sie

Haben Sie noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da! Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, in der wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen können.