Mit dem 1. Januar 2025 ist die nächste Stufe der gesetzlichen Leistungsdynamisierung in Kraft getreten. Diese Maßnahme der Bundesregierung zielt darauf ab, die inflationsbedingten Kostensteigerungen im Pflegesektor aufzufangen. Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen wurden um 4,5 % angehoben. Für Betroffene bedeutet dies eine notwendige Anpassung, um das gewohnte Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten.
In der fachlichen Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die reine Erhöhung der Sätze oft durch steigende Eigenanteile in stationären Einrichtungen oder höhere Stundensätze bei ambulanten Diensten neutralisiert wird.
Daher gewinnt die effiziente Nutzung des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI an Bedeutung. Dieser zweckgebundene Betrag bleibt ein zentrales Instrument, um die soziale Teilhabe und die hauswirtschaftliche Versorgung zu sichern.
Es empfiehlt sich, zu Jahresbeginn eine Bestandsaufnahme der Pflegeplanung vorzunehmen: Sind alle Bescheide aktuell? Wurden die Erhöhungen von der Pflegekasse korrekt umgesetzt?
Eine neutrale Beratung durch Pflegestützpunkte oder zertifizierte Berater kann hier helfen, Versorgungslücken frühzeitig zu schließen. Gerne sind wir hierfür Ihr kompetenter Ansprechpartner.