Im April 2025 rückt ein zentrales Element der Pflegereform in den Fokus: Die Vereinfachung der Inanspruchnahme von Ersatzpflege. Bisher waren die Töpfe für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zwar kombinationsfähig, aber mit komplizierten Anrechnungsverfahren verbunden. Das neue „Gemeinsame Jahresbudget“ soll hier für Transparenz sorgen.
Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für die Versicherten zu minimieren. Angehörige können nun flexibler entscheiden, ob sie eine stationäre Kurzzeitpflege nutzen oder eine stundenweise Ersatzpflege zu Hause durch anerkannte Dienstleister organisieren. Diese Flexibilität ist insbesondere für die Urlaubsplanung oder bei eigenen Krankheitstagen der Pflegeperson von unschätzbarem Wert. Fachlich gesehen fördert diese Neuerung den Erhalt der häuslichen Pflegearrangements, da Überlastungsspitzen der Angehörigen schneller und unkomplizierter abgefangen werden können. Eine frühzeitige Beantragung und Klärung der Restbudgets bei der Pflegekasse ist dennoch ratsam, um Planungssicherheit für das restliche Kalenderjahr zu gewinnen.